Im Jahr 2026 jährt sich das Erscheinen des Debutromans "Der Weg nach Oobliadooh" von Fritz Rudolf Fries im Suhrkamp Verlag zum 60. Mal. Gleichzeitig ist es auch das 60. Jahr des Verbotes dieses Romans in der DDR, der als einer der am längsten zurückgehaltenen Romane der DDR-Literatur gilt. Er durfte erst im November 1989 in der DDR erscheinen.
Es ist höchste Zeit etwas für die Rezeption dieses Romans zu tun, der zunächst über Jahrzehnte verboten war und dann, durch das Öffentlich-Machen der späteren IM-Tätigkeit des Autors, in seiner Wirkung stark gebremst wurde. Dass Fries selbst Anteil am Verblassen seines Namens hatte, ist ein Grund, seine Lebensgeschichte genauer anzuschauen. Es darf aber kein Grund sein, einen Roman wie Der Weg nach Oobliadooh, dessen Veröffentlichung im bundesrepublikanischen Westen Fries die Arbeitsstelle in der DDR kostete und ihn zunächst zum Außenseiter machte, nicht endlich offen ins Visier zu nehmen.
In den vergangenen 20 Jahren erschienen einige wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit dem Werk von Fries und insbesondere mit dem Roman Der Weg nach Oobliadooh auseinandergesetzt haben. Anliegen dieses Projektes der Fritz-Rudolf-Fries-Gesellschaft e.V. und ihrer Kooperationspartner ist es, Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven zur Auseinandersetzung zusammenzuführen und öffentliche Diskussionen anzuregen.
Die Tagung wird ergänzt durch ein künstlerisches Programm mit einem Zusammenspiel von Musik, Lesung und literarischem Spaziergang.
BALD VERFÜGBAR
Abendveranstaltung 2.10.
Hier gibt es demnächst Infromationen zur Abendveranstaltung am 02.10.2026

PROGRAMM
Die Tagung wird am 2. und 3. Oktober 2026 in Leipzig in den Räumen der Schaubühne Lindenfels und im Stadtraum stattfinden.

Tagunsort / Anfahrt
Hier gehts zu Infos zum Tagunsort "Schaubühne Lindenfels" in Leipzig und zur Anfahrt.
Open Call, Tickets und Fragen
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Die Tagung wird gefördert durch die Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie von der Stadt Leipzig








